Grundsätze der Bündnisarbeit
Das landesweite Bündnis „Polizeigesetz stoppen!“ fordert den Sächsischen Landtag auf, das neue Sächsische Polizeigesetz nicht zu beschließen. Wir stellen uns auch bundesweit gegen eine massive Ausweitung heimlicher Überwachungsbefugnisse, die weit ins Vorfeld konkreter Gefahren reichen. Die Einführung erheblicher Eingriffsbefugnisse gegen sogenannte Gefährder und deren „Kontakt- und Begleitpersonen“, wie beispielsweise Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote, der präventive Einsatz von Fußfesseln oder die Überwachung von Telekommunikation ermöglicht das Ausspähen einer Vielzahl von Menschen. Auch die Ausweitung der Videoüberwachung, einschließlich Gesichtserkennung und eine zunehmende Militarisierung der Polizei lehnen wir entschieden ab.
Dem Bündnis gehören diejenigen Organisationen und Einzelpersonen an, die den Aufruf unterzeichnen oder schriftlich ihre Beteiligung am Bündnis erklären. Sie werden dann alphabetisch in der Bündnisliste mit Logo aufgeführt. Einzelpersonen werden gesamt als „und Einzelpersonen“ zusammengefasst. Organisationen und Einzelpersonen mit rassistischen, sexistischen, antisemitischen oder LGBTQI*(lesbisch, schwul-, bi-, trans-,queer-, inter-)-feindlichen Positionen oder Zielen können ausgeschlossen werden. In strittigen Fällen entscheidet das Plenum. Mindestens einmal pro Monat soll ein Plenum stattfinden. Der Termin wird vorab allen per E-Mail mitgeteilt.
Im Plenum werden alle wichtigen Aktionen des Bündnisses beschlossen und vorbereitet. Ziel des Plenums ist es, im Konsens zu entscheiden. Sollte es jedoch zu einer Abstimmung kommen, hat jede Organisation eine Stimme. Vom Plenum wird ein Sprecher_innen-Team, in dem möglichst jede Regionalvernetzung vertreten ist, einberufen. Diese sind gleichberechtigt und teilen die anstehenden Aufgaben untereinander auf. Die überparteiliche Ausrichtung des Bündnisses muss von diesen Sprecher_innen repräsentiert und berücksichtigt werden. Das Sprecher_innen-Team besteht zu mindestens 50% aus Frauen*. Das Plenum kann weitere Arbeitsgruppen einberufen.
Das Sprecher_innen-Team des Bündnisses kann öffentliche Erklärungen zum Thema auf Grundlage des gemeinsam beschlossenen Aufrufs und der Grundsätze abgeben. Es wird ein Presseleitfaden erarbeitet, der durch das Plenum verabschiedet wird. Kleinere Aktionen und Veranstaltungen im Namen des Bündnisses sind vorab mit dem Sprecher_innen-Team abzustimmen. Bei jedem Plenum berichtet das Sprecher_innen-Team über seine Aktivitäten. Den Bündnispartner_innen steht es frei, eigene und über die Grundsätze des Bündnisses hinausgehende Forderungen zu vertreten, solange dies nicht im Namen des Bündnisses erfolgt.
Die Bündnispartner_innen beteiligen sich nach Möglichkeit an den anfallenden Kosten. Die finanzielle Verwaltung wird von einer Arbeitsgruppe übernommen, die bei jedem Plenum Bericht erstattet.
Bündnisgruppen
Folgende Organisationen sind Teil des Bündnisses „Polizeigesetz stoppen!“:
Aktionskonsens
Unsere Aktionen stehen allen Menschen offen, die ihren Protest an den neuen Polizeigesetzen in Sachsen auf die Straße tragen möchten. Alle sind willkommen, egal ob mit oder ohne Protesterfahrung, ob Kinder, alte Demohasen oder Rentner:innen. Alle Protest- und Ausdrucksformen tragen gleichwertig zum Protest gegen die neuen Polizeigesetze bei. Wir erwarten, dass alle, die an unseren Aktionen teilnehmen, darauf achten, dass die Aktion sicher, wirkungsvoll und gewaltfrei verläuft. Dabei geht von unserem Protest keinerlei Eskalation aus. Unsere Stärke besteht in der Vielfalt und Pluralität des Protestes, deswegen sind wir solidarisch mit allen, die sich gegen eine autoritäre Entwicklung in Sachsen stellen. Rassistisches, sexistisches, antisemitisches, queerfeindliches und anderes menschenverachtendes Verhalten wird weder auf unseren Veranstaltungen noch auf unseren Demonstrationen geduldet.